Eine Umwandlung der physischen Titel ist ab 1. November 2024 aus gesetzlichen Gründen nicht mehr möglich.
Alle nach dem 31.10.2024 eingereichten Titeln sind dann für den Inhaber nichtig. Das bedeutet, dass betroffene Aktionäre sämtliche mit diesen Aktien verbundenen Rechte – wie Stimmrecht und Dividendenansprüche – unwiderruflich verlieren.
Auf Basis der Bestimmung und Fristen zum «Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke» werden nicht registrierte Aktien per 1. November 2024 nichtig. Die nichtigen Aktien werden durch eigene Aktien ersetzt, über welche die Gesellschaft frei verfügen kann.
Der Verwaltungsrat berät in regelmässigen Abständen über die weitere Verwendung der Aktien der Gesellschaft.
Aktionäre wurden in den Jahren mittels Anschreiben (wo bekannt), Information auf der Webseite und anlässlich der Generalversammlung sowie mehreren Publikationen in Amtsanzeiger sowie im SHAB über diese Bestimmungen informiert.
Unabhängig von der gesetzlichen Situation hat der Verwaltungsrat der Luftseilbahn Grindelwald-Pfingstegg AG den Sachverhalt sorgfältig geprüft und sich für eine aktionärsfreundliche und pragmatische Lösung entschieden. Um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden und eine faire Lösung anzubieten, können noch vorhandene alte Papier-Inhaberaktien gegen eine Barauszahlung eingereicht werden.
Der festgelegte Entschädigungsbetrag beträgt: CHF 1’410 pro Aktie
(Dies entspricht dem Schlusskurs der Pfingstegg-Aktie per 31.12.2024.)
Für die Einreichung der Aktien ist ein entsprechendes Formular auszufüllen und zusammen mit den Original-Aktien bei der Luftseilbahn Grindelwald-Pfingstegg AG einzureichen.